ULD Container

ULD-Container sind im Bereich der Luftfracht eingesetzte Luftfrachtcontainer.

ULD Palette

ULD-Paletten sind im Bereich der Luftfracht eingesetzte Luftfrachtpaletten.

Umlaufregal

Bei Umlaufregalen laufen Regaleinheiten horizontal oder vertikal um. Solche über Kettenantriebe verfahrende Umlaufregale werden typischerweise dort eingesetzt, wo beim Kommissionieren die "Ware zum Mann“ kommt und nicht umgekehrt.

Umschlag

Das Umschlagen umfasst den Wechsel eines Transportmittels (wie Lkw, Schiff, …) und ist daher immer mit unliebsamen Zeitverzögerungen verbunden.

Umschlagslager

In einem Umschlagslager werden Güter sehr kurzfristig zum Wechsel von einem auf das nächste Transportmittel verwahrt. Das reduziert die Anzahl der Transportrelationen zwischen Liefer- und Empfangspunkten. Im Vordergrund stehen Bewegungsprozesse. Von daher steht in der Regel nicht eine hohe Lagerkapazität, sondern eine hohe Umschlagleistung beziehungsweise eine hohe Umschlaggeschwindigkeit im Fokus. Typische Umschlaggüter sind Halb- und Fertigwaren sowie Handelswaren.

Undercarrier

siehe Overcarrier

Underwriter

siehe Versicherungspolice und -zertifikat

Universal Product Code (UPC)

Der UPC ist ein unternehmensübergreifender Standard für einen Strichcode. Er wurde 1973 in den USA eingeführt und gilt als Mutter der EAN (European Article Number).

Unspezifische Produktivgüter

Unspezifische Produktivgüter sind z.B. Normteile, Branchenstandards und unspezifische Rohstoffe.

Unstetigförderer

Zu den Unstetigförderern zählen alle Transportmittel, die im Aussetzbetrieb arbeiten. Unstetigförderer mit vorwiegend vertikalen Transportaufgaben bezeichnet man als Hubförderer, die mit vorwiegend horizontalen Transportaufgaben als Flurförderzeuge, die ihrerseits wieder in gleisgebundene und gleislose Flurförderzeuge untergliedert werden.

Unterflurkette

Eine Unterflurkette ist ein Förderer mit im Boden eingelassener Zugkette, in die Transportwagen eingehakt und mitgezogen werden.

UPC

siehe Universal Product Code

Ursprungszeugnis

englisch: Certificate of Origin
Das Ursprungszeugnis ist eine Urkunde, in der der Ursprung der Ware durch eine dazu berechtigte Stelle bescheinigt oder beglaubigt ist. Zuständig für die Ausstellung des Ursprungszeugnisses sind bei der Warenausfuhr die Industrie- und Handelskammern in der Bundesrepublik. Für die Einfuhr muss das Ursprungszeugnis von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellt sein; der Bundesminister für Wirtschaft macht die berechtigten Stellen im Bundesanzeiger bekannt. Die Form des Ursprungszeugnisses ist für alle Exporte aus EG-Ländern einheitlich vereinbart (Zollkodex).